zum Inhalt
Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen
Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Inhalte des sogenannten Bankenpakets im Detail

Es wird ein zentrales Register aller Bankkonten vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) geschaffen. ...mehr

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2016 ...mehr

Änderung beim Sachbezug für Personenkraftwagen ab 1.1.2016

Auf Grund der Änderungen im Zuge der Steuerreform wurde die Sachbezugswerteverordnung erneuert. ...mehr

Erfolgsfaktor: Gesunde Mitarbeiter

Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeiter. ...mehr

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Illustration

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2016

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Altersgruppe Regelbedarfssätze
  2015 2016
0 –   3 Jahre € 197,00 € 199,00
3 –   6 Jahre € 253,00 € 255,00
6 – 10 Jahre € 326,00 € 329,00
10 – 15 Jahre € 372,00 € 376,00
15 – 19 Jahre € 439,00 € 443,00
19 – 28 Jahre € 550,00 € 555,00

Unterhaltsabsetzbetrag

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • sich das Kind in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört,
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags

für das 1. Kind € 29,20 p.m.
für das 2. Kind € 43,80 p.m.
für jedes weitere Kind € 58,40 p.m.

Stand: 29. September 2015

Bild: Scott Griessel - Fotolia.com

Newsletter
Datenschutz
9800 Spittal an der Drau Ortenburger Straße 4/4
Tel: +43 (0) 4762 / 5533