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Was ist zum Thema Steuern im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehen?
Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Was ist zum Thema Steuern im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehen?

Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt. ...mehr

Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?

Der Jahresbeginn bringt eine Fülle von steuerlichen Änderungen. ...mehr

Was ändert sich ab 2020 bei der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers?

Die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer war auch bisher schon einmal jährlich festzustellen und bei Änderungen entsprechend neu zu melden. ...mehr

Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ohne Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung!

Wie bereits berichtet, wurden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 2020 erweitert. ...mehr

Wie ist der Sachbezug für KFZ mit geringen CO2-Emissionen für 2020 geregelt?

Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten zu versteuern. ...mehr

Platz schaffen im Regal: Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. ...mehr

GSVG-Sozialversicherungswerte für 2020

Werte für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. ...mehr

Wie lauten Ihre guten Vorsätze für Ihr Unternehmen?

Der Jahreswechsel ist traditionell die Zeit der guten Vorsätze. ...mehr

Was ist zum Thema Steuern im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehen?

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Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt. Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Übersicht über ausgewählte Gesetzesvorhaben:

Steuerentlastung

  • In der Einkommensteuer sollen die erste, zweite und dritte Stufe des Tarifs reduziert werden: von 25 % auf 20 %, 35 % auf 30 % und 42 % auf 40 %.
  • Die Untergrenze des Familienbonus Plus soll von € 250 auf € 350 pro Kind und der Gesamtbetrages von € 1.500 auf € 1.750 Euro pro Kind erhöht werden
  • Für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages sollen Investitionen erst ab € 100.000 notwendig sein.
  • Der Körperschaftsteuersatz soll von 25 % auf 21 % gesenkt werden.
  • Ökologische bzw. ethische Investitionen sollen von der KESt befreit werden.
  • Gewinnbeteiligungen der Belegschaft sollen steuerlich begünstigt werden.
  • Ein Maßnahmenbündel soll Einkünfte aus Landwirtschaft entlasten, wie z. B. die Erhöhung der Buchführungsgrenzen auf € 700.000 oder einer 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft.
  • Für Einnahmen-Ausgabenrechner soll die Möglichkeit eines Gewinnrücktrages geschaffen werden.

Ökosoziale Marktwirtschaft

  • Die Flugticketabgabe soll auf € 12 vereinheitlicht werden (Erhöhung von Kurzstrecke und Mittelstrecke, Senkung der Langstrecke).
  • Erhöhung der NoVA und Überarbeitung CO2-Formel ohne Deckelung
  • Maßnahmen gegen den Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland
  • Ökologisierung der LKW-Maut, des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwägen und des Pendlerpauschales
  • Bis 2022 sollen aufkommensneutral klimaschädliche Emissionen bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral entlastet werden.

Steuerstrukturreform

  • Neukodifizierung des Einkommensteuerrechtes
  • Vereinfachung der Besteuerung und des Feststellungsverfahrens von Personengesellschaften
  • Zusammenlegung der Einkunftsarten Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit
  • Zusammenfassung von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen unter dem Begriff abzugsfähige Privatausgaben
  • Prüfung der Anpassung der Grenzbeträge der Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre (kalte Progression)

Weitere Vorhaben

  • Eine Behaltefrist für eine Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten soll erarbeitet werden.
  • Prüfung der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und ein Steueranreizmodell für die österreichische Filmproduktion
  • Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel
  • Steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen von umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern (z. B. Radfahren, Elektroräder)
  • Umstrukturierung und Anpassung der Tabaksteuer
  • Prüfung der Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer
  • Evaluierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung
  • Prüfung der Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden
  • Unternehmen sollen einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung haben, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen.
  • Suche nach praktikablen Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
  • Vereinfachung der Lohnverrechnung
  • Abschaffung der Veröffentlichungspflicht in Papierform in der Wiener Zeitung
  • Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf € 10.000
  • Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
  • Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf € 1.000. Eine weitere Erhöhung auf € 1.500 für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse ist geplant.

Zudem sollen weiter Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug gesetzt werden.

Die Umsetzung der geplanten Gesetzesvorhaben bleibt abzuwarten.

Bild: EtiAmmos - stock.adobe.com

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