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Welche Änderungen kommen im Jahr 2015?
Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Welche Änderungen kommen im Jahr 2015?

Wir haben für Sie eine kleine Auswahl an Informationen zusammengestellt, die zum Jahreswechsel interessant sind. ...mehr

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Welche Änderungen kommen im Jahr 2015?

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Wir haben für Sie eine kleine Auswahl an Informationen zusammengestellt, die zum Jahreswechsel interessant sind.

Änderungen ab 1.1.2015:

  • Lohnverrechnung: Mit 1.1.2015 wurde der Zuschlag nach dem IESG auf 0,45 % gesenkt (bisher 0,55 %).
  • Änderungen für Land- und Forstwirte: Ab 1.1.2015 tritt die neue Pauschalierungsverordnung für Land- und Forstwirte in Kraft.
  • Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen: Ab 1.1.2015 können sich auch Einpersonenunternehmen unter gewissen Voraussetzungen in die Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) eintragen lassen.
  • MOSS: Ab 1.1.2015 kann der MOSS (Mini-One-Stop-Shop) genützt werden, und zwar für alle elektronisch erbrachten Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie andere elektronisch erbrachte Leistungen, für die sich der Leistungsort ab Jahresbeginn auf den Empfängerort verschoben hat.

Ab Frühling (voraussichtlich): Einheitliches Gewerberegister

Zum Jahresende wurde das neue Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) von der Regierung beschlossen. Bisher gab es 14 dezentrale Gewerberegister, deren Daten an das bestehende zentrale Gewerberegister übermittelt wurden. Durch das neue System sollen elektronische Gewerbeanmeldungen dadurch in ganz Österreich möglich werden. Der Weg zur Behörde bleibt dem Anmelder dann erspart. GISA soll auch e-government-Funktionen enthalten, die Unternehmer z.B. bei Standortverlegungen und Betriebsstätteneröffnungen nutzen können.

Auflösungsabgabe 2015

Bei Kündigung eines Arbeitnehmers muss, wenn keine Ausnahmeregelung zutrifft, eine Auflösungsabgabe bezahlt werden. Die Abgabe wird jedes Jahr erhöht. Im Jahr 2015 beträgt sie € 118,00.

Bausparprämie

Die Bausparprämie für das Jahr 2015 beträgt wieder 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge.

Keine Änderung: Verzugszinsen Sozialversicherung

Die Verzugszinsen in der Sozialversicherung betragen für das Jahr 2015 unverändert 7,88 % p.a.

Stand: 22. Dezember 2014

Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com

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