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Neues für Land- und Forstwirte
Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Was ändert sich ab Juli?

Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli werden die Beträge für alle Altersstufen um 4 % angehoben. ...mehr

Bis 30.6. die VSt aus Drittländern zurückholen

Österreichische Unternehmer können sich Vorsteuern, die außerhalb Österreichs bezahlt wurden, zurückholen. ...mehr

Höhe der Gewinnausschüttungen der SVA bekannt geben

Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im GSVG. ...mehr

Wieviel dürfen Studenten verdienen?

Beachten Sie die Einkommensgrenzen für die Familienbeihilfe bzw. für das Stipendium! ...mehr

Neues für Land- und Forstwirte

Die Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte soll auf € 550.000,00 (bisher € 400.000,00) angehoben werden. ...mehr

Beschäftigen Sie Schüler in den Sommerferien?

Als Ferialarbeiter werden Schüler und Studenten bezeichnet, die im Sommer arbeiten, um sich Geld dazu zu verdienen. ...mehr

Sachbezüge: Wohnraum ab 1.1.2015

Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum angehoben. ...mehr

Schützen Ihre Mitarbeiter vertrauliche Unterlagen ausreichend?

Der Sicherheit von vertraulichen Unterlagen wird in Büros häufig nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. ...mehr

Neues für Land- und Forstwirte

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Buchführungsgrenze € 550.000,00

Die Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte soll auf € 550.000,00 (bisher € 400.000,00) angehoben werden.

Wie bisher ist der Land- und Forstwirt nur dann zum Führen von Büchern verpflichtet, wenn

  • der Umsatz diese Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überstiegen hat oder
  • der Einheitswert über € 150.000,00 liegt.

Die Änderung ist erstmals auf in den Jahren 2013 und 2014 ausgeführte Umsätze anzuwenden.

Bisher galt für die Buchführungspflicht und für die Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung die gleiche Grenze von € 400.000,00. Das soll nun geändert werden. Der Höchstbetrag für die Umsatzsteuerpauschalierung wird nicht angehoben. Hier gilt weiterhin die Grenze von € 400.000,00.

Überschreiten nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte diesen Wert nicht, beträgt der anzuwendende Umsatzsteuersatz wie bisher bei Lieferungen und Leistungen:

  • 10 % beim Verkauf an Nichtunternehmer
  • 12 % beim Verkauf an Unternehmer

Neue Einheitswertbescheide ab Oktober 2014

Heuer werden die Einheitswerte neu festgestellt. Die neuen Bescheide werden ab Oktober 2014 versendet. Bis zum Frühjahr 2015 sollte dann jeder einen neuen Bescheid erhalten haben. Unabhängig davon, wann der neue Bescheid zugestellt wird, werden die neuen Werte mit 1.1.2015 wirksam. Der neue Einheitswert hat auf die Sozialversicherungsbeitragsgrundlage erst im Jahr 2017 eine Auswirkung.

Stand: 26. Mai 2014

Bild: The Photos - Fotolia.com

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