zum Inhalt
Beschäftigungsbonus
Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Beschäftigungsbonus

Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz den Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden. ...mehr

Spendenbegünstigung für die Vermögensausstattung einer Stiftung

Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, kann es zu einer pauschalen Nachversteuerung kommen. ...mehr

Gewinnfreibetrag: Beschränkung entfällt

Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu. ...mehr

Vorsteuerabzug bei nach dem 1.1.2016 gekauften E-Fahrzeugen

Vorsteuerabzug für die angeschaffte Ladestation ...mehr

Als Unternehmer Kinder mitversichern?

Mit Beginn einer Beschäftigung wird die Mitversicherung als Angehörige/r automatisch unterbrochen. ...mehr

Steuerfreie „Essens-Marken“

Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung für freie oder verbilligte Mahlzeiten von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor. ...mehr

Reklamationen als Chance?

Eine positiv erledigte Reklamation kann eine Weiterempfehlung begründen. ...mehr

Beschäftigungsbonus

Illustration

Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) den Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden.

Dabei sollen nur Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  • beim AMS als arbeitslos gemeldete Person
  • Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung
  • Jobwechsler (war bereits in Österreich beschäftigt)
  • Beschäftigungsverhältnis auf Basis der Rot-Weiß-Rot-Karte

Die Voraussetzung muss im Zeitpunkt der Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung nachgewiesen werden. Doppelförderungen und Missbrauch sollen so vermieden werden.

Die Abwicklung soll über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) und die Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) erfolgen. Die Förderungen sollen jährlich im Nachhinein ausbezahlt werden  Die Fördermaßnahme soll enden sobald der Rahmen von 2 Mrd. Euro (2018-2021) ausgeschöpft ist.

Die Ausgestaltung der konkreten Förderrichtlinien bleibt abzuwarten. Änderungen sind daher noch möglich.

Stand: 29. März 2017

Bild: doris_bredow - Fotolia.com

Newsletter
Datenschutz
9800 Spittal an der Drau Ortenburger Straße 4/4
Tel: +43 (0) 4762 / 5533