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E-Card-Gebühr
Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Steuerspar-Checkliste 2013

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. ...mehr

Wie soll ich mich verhalten, wenn die Finanzpolizei vor der Tür steht?

Die Finanzpolizei (FINPOL) ist eine Sondereinheit gegen Sozial- und Steuerbetrug. ...mehr

Was versteht man unter Grundaufzeichnungen?

Das Führen der Aufzeichnungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. ...mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2014

Grenzbeträge zum AV-Beitrag bei geringem Einkommen ...mehr

E-Card-Gebühr

Ab heuer wird das Entgelt jährlich mit der aktuellen Aufwertungszahl angepasst. ...mehr

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2014

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden. ...mehr

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um das neue Jahr zu planen?

Wir nähern uns mit Riesenschritten dem neuen Jahr. ...mehr

E-Card-Gebühr

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Am 15. November ist das Service-Entgelt für die E-Card vom Arbeitgeber einzuheben und bis spätestens 15. Dezember an den Krankenversicherungsträger zu zahlen. (Ausnahme: gilt z.B. nicht für geringfügig Beschäftigte)

Ab heuer wird das Entgelt jährlich mit der aktuellen Aufwertungszahl angepasst. Es beträgt € 10,30.

Stand: 14. November 2013

Bild: contrastwerkstatt - Fotolia.com

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