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Ab in den Urlaub! Wie bin ich krankenversichert?
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Steuernews für Klienten

Gesundheitskasse: Fristverlängerung für Zahlungserleichterungen bis 15.7.

Die Frist für die Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 endete wie bereits berichtet am 30.6.2021. ...mehr

Sonderbestimmung zum Pendlerpauschale läuft per 1.7.2021 aus

Für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Juli 2021 gilt diese Sonderbestimmung der Coronakrise nicht mehr. ...mehr

Was gibt es Neues in der Liebhaberei?

Keine Liebhaberei bei Unwägbarkeit. ...mehr

Welche Möglichkeiten bietet die digitale Verwaltung?

Die Digitalisierung beeinflusst auch die österreichische Verwaltung zunehmend. ...mehr

Wann unterliegen Gutscheine der Umsatzsteuer?

Gerade in Zeiten der Coronakrise waren viele Unternehmen gezwungen, Gutscheine auszugeben. ...mehr

Wie vermeide ich Steuern bei der Heimreise aus dem Urlaub?

Für Einreisen aus einem anderen EU-Staat gelten grundsätzlich Richtmengen bzw. Freigrenzen. ...mehr

Können offene Mindestkörperschaftsteuern bei einer verschmelzenden Umwandlung auf eine natürliche Person gutgeschrieben werden?

Eine GmbH wurde gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes durch Übertragung des Unternehmens auf den Alleingesellschafter umgewandelt. ...mehr

Ab in den Urlaub! Wie bin ich krankenversichert?

Wenn Sie Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). ...mehr

Ab in den Urlaub! Wie bin ich krankenversichert?

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Wenn Sie in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Diese befindet sich in der Regel auf der Rückseite der e-card. Sie erhalten Sachleistungen, soweit diese notwendig sind, von allen Ärzten und Krankenhäusern, die mit den jeweiligen länderspezifischen Sozialversicherungsträgern unter Vertrag stehen. Müssen die Kosten dennoch vor Ort bezahlt werden, kann die Rechnung nach Rückkehr aus dem Urlaub beim österreichischen Krankenversicherungsträger zur Kostenerstattung eingereicht werden (siehe unten). Die EKVK gilt auch unter bestimmten Voraussetzungen in Nordmazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro. Wenn Sie Urlaub in der Türkei machen, benötigen Sie einen Urlaubskrankenschein. Wenn Sie im Urlaub in anderen Staaten (Drittstaaten) eine ärztliche Behandlung brauchen, ist dies jedenfalls vorab selbst zu bezahlen.

Die Kostenerstattung von Rechnungen, die Sie selbst bezahlt haben und dann bei der Gebietskrankenkasse eingereicht haben, richtet sich aber nach den jeweils gültigen österreichischen Tarifsätzen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.gesundheitskasse.at.

Für die Differenz bei einer Kostenerstattung und auch für etwaige Selbstbehalte empfiehlt es sich, eine private Versicherung abzuschließen. Dies gilt insbesondere bei Reisen in Drittländer.

Stand: 29. Mai 2021

Bild: Minerva Studio - stock.adobe.com

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