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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025
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Anpassung der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie Kraftfahrzeugsteuer durch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz. ...mehr

Welche steuerlichen Maßnahmen plant die neue Regierung?

Überblick über die steuerlichen Vorhaben im Regierungsprogramm 2025 - 2029. ...mehr

Achtung bei Preisausschreiben und Gewinnspielen

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Muss Telearbeit schriftlich vereinbart werden?

Schriftlichkeit der Vereinbarung als Voraussetzung der Gewährung von Telearbeit. ...mehr

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FinanzOnline wird ab Oktober mittels 2-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. ...mehr

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant. ...mehr

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Gemeinsames Feiern fördert Teamgeist und Mitarbeiterbindung. ...mehr

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025

Schriftzug Unterhalt

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2025 folgende Sätze:

Altersgruppe  
0 – 5 Jahre € 350,00
6 – 9 Jahre € 440,00
10 – 14 Jahre € 540,00
15 – 19 Jahre € 670,00
20 Jahre oder älter € 770,00

Stand: 27. April 2025

Bild: bluedesign - stock.adobe.com

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