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Welche steuerlichen Änderungen sind im dritten Gesetzespaket zur Corona-Krise enthalten?
Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Überblick über staatliche Zuschüsse

Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfsfonds ...mehr

Angebote der Sozialversicherung für mehr Liquidität

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus folgende Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Liquidität. ...mehr

Welche Überbrückungsgarantien des Austria Wirtschaftsservice (aws) gibt es?

Eine aws Garantie ist grundsätzlich eine Garantie der Republik zugunsten eines österreichischen Unternehmens an die Bank für die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits im Ausmaß einer bestimmten Garantiequote für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird. ...mehr

Welche Überbrückungsgarantien für Großbetriebe seitens der österreichischen Kontrollbank (OeKB) gibt es?

Die österreichische Kontrollbank übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die Abwicklung von Kreditgarantien für die Überbrückungsfinanzierung von Großunternehmen. ...mehr

Coronavirus: Welche Richtlinien gelten für die Garantievergabe aus dem Corona-Hilfsfonds?

Wann können Garantien aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt werden? ...mehr

Coronavirus: Welche laufenden Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Die wesentlichen Eckpunkte der maßgeblichen Förderrichtlinien haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst. ...mehr

Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?

Wann kann ein Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt werden? ...mehr

Welche steuerlichen Änderungen sind im dritten Gesetzespaket zur Corona-Krise enthalten?

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Das dritte Gesetzespaket zur Bewältigung der Corona-Krisensituation umfasst unter anderem folgende steuerliche Änderungen (Auswahl):

 

Änderungen im Einkommensteuergesetz

  • Steuerfreiheit der Zuwendungen zur Bewältigung der COVID-Krisensituation. Hier sind Zuwendungen aus dem Krisenbewältigungsfonds, aus dem Härtefallfonds und aus dem Corona-Krisenfonds sowie vergleichbare Zuwendungen der Länder, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen gemeint.
  • Weitergewährung des Pendlerpauschales auch bei COVID-19-Kurzarbeit, vorübergehender Telearbeit und Dienstverhinderung. Ebenso sollen Zulagen und Zuschläge, die im laufenden Arbeitslohn, der an den Arbeitnehmer im Fall einer Quarantäne, Telearbeit bzw. Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Krise weitergezahlt wird, weiterhin steuerfrei behandelt werden dürfen.
  • Steuerbefreiung von Bonus und Zulagen bis zu € 3.000,00, die 2020 an Beschäftigte für ihren Einsatz während der Corona-Krise gewährt werden.
  • Kein Verlust des Hälftesteuersatzes für pensionierte Ärzte, die während der COVID-Krisensituation erneut tätig werden.

Weitere Änderungen

Erforderliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-Krisensituation wurden gebührenfrei gestellt (z. B. bestimmte Bürgschaften und Mietverträge). Im Alkoholsteuergesetz wurden steuerliche Erleichterungen bei der Herstellung von Desinfektionsmittel normiert. Die Organisationsreform der Finanzverwaltung wird um ein halbes Jahr auf 1.1.2021 verschoben. Andere Änderungen betreffen unter anderem Fristen im Finanzstrafrecht.

Stand: 29. April 2020

Bild: Fantasista - Fotolia.com

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