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Verpflichtung zur Abgabe einer UVA
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Steuernews für Klienten

Verkauf von GmbH-Anteilen

Besteuerung beim Verkauf von GmbH-Anteilen. ...mehr

Änderungen im Gebührenrecht

Gesetzesänderungen im Jahr 2011. ...mehr

Arbeitnehmerveranlagung 2010

Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung werden ab 2010 maschinell gelesen. ...mehr

Senkung der Kraftfahrzeugsteuer per 1.1.2011

Eine tabellarische Übersicht der neuen Beträge. ...mehr

Verpflichtung zur Abgabe einer UVA

Änderungen bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. ...mehr

Verpflichtung zur Abgabe einer UVA

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Grundsätzlich hat jeder Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen. Allerdings waren Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von weniger als € 100.000 bis zum 31.12.2010 nicht verpflichtet, die UVA auch beim Finanzamt einzureichen. Die korrekte und fristgerechte Einzahlung genügte. Seit 1.1.2011 müssen nun Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von € 30.000,00 oder mehr eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) einreichen.

Die Abgabe dieser Steuererklärung muss elektronisch (via FinanzOnline) erfolgen. Da seit 1.1.2011 Unternehmer mit Vorjahresumsätzen zwischen € 30.000,00 und € 100.000,00 nur mehr zur Erstellung von vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind, bedeutet dies, dass diese Unternehmer die UVA für das 1. Quartal 2011 bis zum 16.5.2011 beim Finanzamt aber auch elektronisch einreichen müssen. Nur die fristgerechte Einzahlung der Zahllast ist nicht mehr ausreichend.

Stand: 10. Februar 2011

Bild: Christian Stoll - Fotolia.com

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