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Arbeiten in den Ferien
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Steuernews für Klienten

Steuerreform: Was wurde in der letzten Zeit geändert?

Im Zuge der Regierungsvorlage und des parlamentarischen Prozesses ist es bei der Steuerreform noch zu einigen Änderungen gekommen. ...mehr

Was kommt Neues rund ums Auto?

Die Regierungsvorlage zur Steuerreform sieht einige Informationen rund um das Thema Auto vor. ...mehr

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht. ...mehr

Wann zählt ein Fußballspieler zu den Profis?

Der Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen. ...mehr

Kleinunternehmerregelung: Wie lang gilt die Option zur Regelbesteuerung?

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland einen Wohnsitz oder Sitz haben und deren Umsätze € 30.000,00 jährlich nicht übersteigen. ...mehr

Arbeiten in den Ferien

Ferialarbeiter bzw. -angestellte sind Schüler und Studenten, die im Sommer arbeiten, um Geld dazuzuverdienen. ...mehr

Wie gelingt eine erfolgreiche Kooperation?

Durch geschickte Unternehmenskooperationen kann man auf das Know-how von anderen zurückgreifen. So wird das eigene Unternehmen schlagkräftiger und stärker. ...mehr

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Ferialarbeiter

Ferialarbeiter bzw. -angestellte sind Schüler und Studenten, die im Sommer arbeiten, um Geld dazuzuverdienen. Sie werden in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt und müssen daher beim Krankenversicherungsträger angemeldet werden.

Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen. Übersteigt das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von € 405,98 pro Monat (Wert 2015), muss der Ferialarbeiter voll pflichtversichert (Kranken-, Unfall-, Pensions-und Arbeitslosenversicherung) werden. ACHTUNG: Entsprechende Vorschriften des relevanten Kollektivvertrages beachten (z. B. Mindestlohn).

Als Dienstnehmer gilt jeder, der zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet ist, Weisungen bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort und sein arbeitsbezogenes Verhalten erhält, einer diesbezüglichen Kontrolle unterliegt und organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist.

Auch für Ferialarbeiter und -angestellte gelten die jeweiligen lohngestaltenden (kollektivvertraglichen) Regelungen. Die SV-Beiträge sind vom gebührenden Entgelt und von den Sonderzahlungen zu berechnen. Sobald der Ferialarbeiter länger als einen Monat beschäftigt wird, sind auch die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge zu entrichten. Bei der Anmeldung muss angegeben werden, dass es sich um Ferialarbeiter und -angestellte handelt.

„echte“ Praktikanten

Schüler, die im Rahmen ihrer Ausbildung Pflichtpraktika absolvieren müssen und dafür kein Entgelt erhalten, werden als echte Praktikanten bezeichnet. In manchen Fachrichtungen müssen Hochschulabsolventen noch ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, wie z. B. bei Rechts- oder Unterrichtspraktikanten oder Psychologen in Ausbildung zum klinischen Psychologen.

Für sie gelten spezielle Regelungen. Auch hier sind jedoch immer die Bestimmungen im Kollektivvertrag zu beachten.

Stand: 29. Juni 2015

Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com

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