zum Inhalt
Option zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Ausgabe:
Steuernews für Klienten

Welche steuerlichen Änderungen sind im neuen Regierungsprogramm geplant?

Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Auswahl von im Regierungsprogramm 2017 - 2022 wesentlichen, steuerlichen Vorhaben für die kommenden Jahre. ...mehr

Beschäftigungsbonus und Aktion 20.000 wurden eingestellt

Die Bundesregierung hat die beiden Förderprogramme „Beschäftigungsbonus“ und „Aktion 20.000“ eingestellt. ...mehr

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2017

Bis Ende Februar 2018 sind die Lohnzettel 2017 und auch bestimmte Sonderausgaben bei der Finanz in elektronischer Form eingelangt. ...mehr

Was muss bis Ende Februar zusätzlich gemeldet werden?

Zahlungen aus dem Jahr 2017 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2018 übermittelt werden. ...mehr

Option zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Selbständig Erwerbstätige können sich auf freiwilliger Basis bei der SVA arbeitslosenversichern. ...mehr

Welche Kennzahlen sollen für das Controlling Ihres Unternehmens eingesetzt werden?

Softwareprogramme erzeugen oft eine Vielzahl unterschiedlichster Kennzahlen, die für das Controlling Ihres Unternehmens eingesetzt werden könnten – messen kann man Vieles. ...mehr

Option zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Illustration

Selbständig Erwerbstätige können sich auf freiwilliger Basis bei der SVA arbeitslosenversichern. Die Ausübung dieser Option ist zu Beginn der Tätigkeit mittels schriftlichem Antrag unter Beachtung von gewissen Fristen möglich.

Diese Versicherungsmöglichkeit wurde bereits per 1.1.2009 eingeführt. Wenn man zu diesem Zeitpunkt bereits selbständig war, musste man den Eintritt in die Arbeitslosenversicherung bis spätestens 31.12.2009 erklären und war acht Jahre an diese Entscheidung gebunden. Haben Sie diese Option zu diesem Zeitpunkt nicht gewählt, so ist die nächste Möglichkeit zum Eintritt nun seit 1.1.2018 für sechs Monate möglich.

Austreten aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung kann man erstmals nach acht Jahren. Auch der Austritt muss schriftlich erklärt werden und ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende der 8-jährigen Bindungszeit möglich. Versäumt man dieses Zeitfenster, ist der Austritt erst wieder nach weiteren acht Jahren möglich. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung endet auch, sobald die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind.

Ob die Leistungen aus der selbständigen Arbeitslosenversicherung in Relation zu den nicht unwesentlichen Beiträgen für Sie interessant sind, kann nur in einer individuellen Beratung geklärt werden.

Stand: 29. Jänner 2018

Bild: Kristin Gründler - Fotolia.com

Newsletter
Datenschutz
9800 Spittal an der Drau Ortenburger Straße 4/4
Tel: +43 (0) 4762 / 5533