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Wann werden gewerbliche Einkünfte mit Kryptowährungen erzielt?
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Steuernews für Klienten

Was bringt der Familienbonus Plus ab 2019?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Einkommensteuer in Höhe von € 125,00 pro Monat (€ 1.500,00 pro Jahr) und Kind bis zu einem Alter von 18 Jahren bei Anspruch auf Familienbeihilfe. ...mehr

Wie ist bei Vermietungen der Grundanteil für die Abschreibung zu berücksichtigen?

Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks 40 % als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. ...mehr

Sind Gutscheine in der Registrierkasse zu erfassen?

Zur Beantwortung der Frage, ob ein Gutschein in der Registrierkasse zu erfassen ist, ist laut Erlass des BMF zu unterscheiden, ob ein Wertgutschein oder ein sonstiger Gutschein vorliegt. ...mehr

Wann werden gewerbliche Einkünfte mit Kryptowährungen erzielt?

Auch das Betreiben einer Online-Börse für Kryptowährungen ist grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit steuerlich relevant. ...mehr

Müssen Au-pair-Kräfte bei der Sozialversicherung angemeldet werden?

Eine Au-pair-Kraft ist zwischen 18 und 28 Jahren und kein österreichischer Staatsbürger. ...mehr

Rechnet sich meine Investition?

Sehr teure Investitionen können die zukünftige Lage des Unternehmens wesentlich beeinflussen. ...mehr

Wann werden gewerbliche Einkünfte mit Kryptowährungen erzielt?

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Laut Einkommensteuergesetz sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter anderem Einkünfte

  • aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung,
  • die mit Gewinnabsicht unternommen wird und
  • sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist.

Das Finanzministerium vertritt nun in einer Info folgende Rechtsauffassung, wie diese allgemeine Regelung bei Kryptowährungen zu verstehen ist:

Beim sogenannten „Mining“ werden Kryptowährungen geschaffen. Dies ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit, die entsprechende steuerliche Konsequenzen nach sich zieht, da die Schaffung der Kryptowährung nicht anders zu behandeln ist wie die Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter.

Auch das Betreiben einer Online-Börse für Kryptowährungen ist grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit steuerlich relevant. Bei diesen Online-Börsen werden Kryptowährungen gegen andere oder gegen reale Währungen getauscht („An- und Verkauf“).

Das Gleiche gilt für das Betreiben eines Kryptowährung-Geldautomaten, bei dem man mit Bargeld Kryptowährungen beziehen kann.

Auf die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privat- oder Betriebsvermögen und auf die umsatzsteuerlichen Aspekte wurde bereits hingewiesen.

Stand: 27. Juli 2018

Bild: psdesign1 - stock.adobe.com

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