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Steuerbegünstigungen und Beihilfenerhöhung als Wahlzuckerl
Ausgabe:
News

Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2008/09

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12.2008 erledigt werden. Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. Nachfolgend haben wir eine Checkliste der Steuersparpotenziale erstellt, die man noch vor dem Jahreswechsel beachten sollte. ...mehr

Steuerbegünstigungen und Beihilfenerhöhung als Wahlzuckerl

Die Nationalratswahl machte im Endspurt einige Steuerbegünstigungen und Beihilfenerhöhungen möglich. Die folgenden Begünstigungen wurden am 24. September 2008 im Nationalrat beschlossen (die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt noch abzuwarten): ...mehr

Trinkgelder bleiben doch steuerfrei

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 25. September die 2005 eingeführte Steuerfreiheit von Trinkgeldern bestätigt. ...mehr

Betriebswirtschaft

Warum Sie als Unternehmer planen sollten ...mehr

Steuerbegünstigungen und Beihilfenerhöhung als Wahlzuckerl

ab 1.1.2009:

  • Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch € 86,00 monatlich, bleiben ab 1.1.2009 steuerfrei. Dies bedeutet eine Verdoppelung der derzeit bestehenden Steuerbegünstigung für geleistete Überstunden.
  • Nächtigungsgelder, die aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift verpflichtend zu zahlen sind, sollen ab 2009 wieder steuerfrei ausbezahlt werden können. Fahrtkostenvergütungen des Arbeitgebers für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeiten, die unmittelbar von der Wohnung aus angetreten werden, sollen auch nach dem 31.12.2008 steuerfrei behandelt werden können.
  • Die Umsatzsteuer auf Arzneimittel wird ab 1.1.2009 von 20 % auf 10 % halbiert. Dieses „Wahlzuckerl“, vom Nationalrat am 24.9.2008 beschlossen, wurde nun vom Bundesrat am 8.10.2008 nicht beeinsprucht. Für das Inkrafttreten des Gesetzes bleibt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abzuwarten. Strittig ist auch, ob die Halbierung der Umsatzsteuer nach dem Gesetzeswortlaut auch für Tiermedikamente gilt.
  • Die Familienbeihilfe wird künftig dreizehnmal jährlich ausbezahlt. Jeweils im September sollen Familien in Hinkunft die doppelte Familienbeihilfe erhalten. Die Auszahlung der 13. Familienbeihilfe für das heurige Jahr erfolgt rückwirkend.

Stand: 15. Oktober 2008

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