Geplant ist vorerst eine 10 %-Obergrenze des Vorjahreseinkommens bzw.
-gewinnes für die Absetzbarkeit der getätigten Spenden. Karitative
Organisationen, die die Spendenabsetzbarkeit für sich in Anspruch nehmen,
müssen jährlich durch Wirtschaftsprüfer testierte Jahresabschlüsse
vorlegen, um maximale Transparenz zu gewährleisten.
Um in die Liste der mildtätigen Organisationen aufgenommen zu werden,
soll von der Organisation eine dreijährige karitative Tätigkeit
nachgewiesen werden.
Die neue Regelung soll in zwei Jahren einer Evaluierung unterzogen
werden, um gegebenenfalls auch Ausweitungen ermöglichen zu können.
Eine Arbeitsgruppe soll nun die Details erarbeiten und einen ersten Begutachtungsentwurf im Jänner an das Parlament übersenden. Mit der parlamentarischen Beschlussfassung rechnet der Finanzminister im Frühjahr 2009.
Stand: 22. Jänner 2009










