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Sponsoring
Ausgabe:
News

Betreuung behinderter Kinder

Wie berichtet wurden durch die Steuerreform 2009 bestimmte Kosten für die Kinderbetreuung für Kinder bis zehn Jahre als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Diese Bestimmung soll nun erweitert werden: Kinderbetreuungskosten sollen für Kinder ab einer Behinderung von 50% bis zum 16. Lebensjahr steuerlich absetzbar sein. ...mehr

Aufzeichnung von Losungen in der Gastronomie

Für Gastronomiebetriebe stellt sich die Frage, wie sie ihre täglichen Bareingänge effizient aufzeichnen und dabei dennoch alle Vorschriften der Finanz einhalten. ...mehr

Belege für Kinderbetreuung aufbewahren

Wie schon berichtet, sind bestimmte Kosten für Kinderbetreuung ab 2009 als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt absetzbar. ...mehr

Sponsoring

Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig. ...mehr

Offenlegung des Jahresabschlusses

Ein Unterbleiben der Offenlegung des Jahresabschlusses kann ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sein. ...mehr

Sponsoring

Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig. Sponsorzahlungen eines Unternehmers sind aber dann Betriebsausgaben, wenn sie nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher Grundlage beruhen und als eine angemessene Gegenleistung für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen werden können. Der Sponsortätigkeit muss eine breite öffentliche Werbewirkung zukommen.

Sportler und Sportvereine
Diese müssen Werbeleistungen zusagen, die erforderlichenfalls auch durch den Sponsor rechtlich erzwungen werden können. Der gesponserte Sportler oder Künstler muss sich als Werbeträger eignen. Die vereinbarte Reklame muss ersichtlich sein (etwa durch Aufschrift am Sportgerät oder auf der Sportkleidung, Führung des Sponsornamens in der Vereinsbezeichnung). Die Werbefunktion wird auch durch eine Wiedergabe in den Massenmedien erkenntlich. Ist der Verein nur einem kleinen Personenkreis bekannt, fehlt es an der typischen Werbewirksamkeit.

Kulturelle Veranstaltungen
Hier hat der gesponserte Veranstalter allerdings nur eingeschränkte Möglichkeiten, für den Sponsor als Werbeträger aufzutreten. Es kommt daher in besonderem Maße auch auf die Bedeutung der Veranstaltung und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit an.

Sponsorleistungen für z.B. Opern- und Theateraufführungen sowie Kinofilme mit entsprechender Breitenwirkung werden als Betriebsausgaben anerkannt, wenn das Sponsoring in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird (Programmheft, Inserat- oder Plakatwerbung), auf die Sponsortätigkeit hingewiesen oder darüber in den Massenmedien redaktionell berichtet wird.

Stand: 14. Juli 2009

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